Philipp C. Bauer, rec it media Filmproduktion Am Klingbach 19, 66901 Schönenberg-Kübelberg
Im Rahmen der geschäftlichen Beziehung zwischen Philipp Bauer, handelnd unter dem Namen rec it media Filmproduktion (im Folgenden als "rec it media" bezeichnet), und dem Auftraggeber (im Folgenden als "Auftraggeber" bezeichnet) finden ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von rec it media Anwendung.
Diese AGB, in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Version, bilden die Grundlage für alle Angebote, Verträge und erbrachten Leistungen. Die AGB können jederzeit auf der Website www.recitmedia.de eingesehen und heruntergeladen werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB von rec it media und denen des Auftraggebers erhalten die AGB von rec it media Vorrang, es sei denn, rec it media hat den AGB des Auftraggebers ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Diese AGB gelten sowohl für die aktuelle als auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien. Sie gelten insbesondere für Film-, Foto-, Audio- und Contentproduktionen, Social-Media-Content, laufende Content-Pakete und Abo-Modelle sowie - sofern beauftragt - für Webseiten, Landingpages, Webseitenerweiterungen, Rebuilds, Layout-, Druck- und sonstige Kreativleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der rec it media Filmproduktion (nachfolgend "rec it media").
1.2 Sie gelten gleichermaßen für zukünftige Ergänzungs- oder Folgeaufträge.
1.3 Änderungen oder Abweichungen von diesen AGB sind ausschließlich gültig, wenn sie durch rec it media in Textform bestätigt wurden.
1.4 Mit der Auftragserteilung, ob schriftlich oder in einer der in § 2 genannten vergleichbaren Formen, erkennt der Auftraggeber die Geltung der AGB verbindlich an.
1.5 Begriffsbestimmungen:
1.5.1 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.5.2 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5.3 Öffentliche Auftraggeber, insbesondere Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise, Zweckverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen, gelten im Sinne dieser AGB als Auftraggeber, die keine Verbraucher sind.
1.6 Textform / "schriftlich": Sofern diese AGB "schriftlich" verlangen, genügt - soweit gesetzlich zulässig - die Textform, zum Beispiel E-Mail. Gesetzliche Schriftform- und Formvorschriften bleiben unberührt.
1.7 Ausrichtung an Unternehmer: Die Leistungen von rec it media richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, den Auftrag in Ausübung seiner gewerblichen, selbständigen beruflichen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeit zu erteilen.
1.8 Verbraucherschutz / zwingendes Recht: Sollte ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne von § 13 BGB zustande kommen, gelten diese AGB nur, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften widersprechen.
§ 2 Zustandekommen eines Auftrags
2.1 Ein Auftrag an rec it media gilt als verbindlich, sobald das Angebot durch den Auftraggeber schriftlich akzeptiert wurde, durch konkludentes Handeln oder eine eindeutige Zustimmung durch nachvollziehbare Kommunikationswege, wie E-Mail oder digitale Plattformen, erkennbar ist.
2.2 Eine schriftliche Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber zur Dokumentation zur Verfügung gestellt.
2.3 rec it media bewahrt sämtlichen Schriftverkehr systematisch zu Dokumentationszwecken auf.
2.4 Der Auftraggeber sichert zu, dass die bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine personenbezogenen Daten ohne Zustimmung enthalten.
2.5 Maßgeblich für Inhalt, Umfang, Lieferformate, Einsatzzweck, Nutzungsrechte sowie Termine sind Angebot, Auftragsbestätigung und/oder Rechnung. Nebenabreden, Änderungen und Zusagen außerhalb dieser Dokumente sind nur verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt wurden.
§ 3 Termingerechte Produktion
3.1 rec it media verpflichtet sich, die vereinbarte Produktion termingerecht fertigzustellen und zu übergeben, wobei der Abgabetermin im Auftrag oder auf der Rechnung verbindlich festgehalten werden muss.
3.2 Absprachen, die außerhalb dieser Dokumente getroffen werden, sind für rec it media nicht bindend.
3.3 Eine fristgerechte Fertigstellung setzt die aktive Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Dies schließt ein:
3.3.1 die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen,
3.3.2 die Mitteilung relevanter Ausfallzeiten von Mitarbeitern, die für die Produktion erforderlich sind, und
3.3.3 die Benennung eines zentralen Ansprechpartners für rec it media.
3.4 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die organisatorische und logistische Koordination des Drehs sowie für die Anweisung und Abstimmung seiner Mitarbeiter.
3.5 rec it media behält sich das Recht vor, die Produktion bei Verzug der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers anzupassen oder zu verzögern, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.
3.6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
3.6.1 Der Auftraggeber benennt einen zentralen, entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Erklärungen, Freigaben, Korrekturwünsche und Entscheidungen dieses Ansprechpartners gelten gegenüber rec it media als verbindlich, sofern der Auftraggeber keine abweichende Vertretungsregelung in Textform mitgeteilt hat.
3.6.2 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Drehorte, Termine, Produkte, Markenunterlagen, Logos, Texte, Bild- und Videomaterialien, Freigaben, Genehmigungen und sonstigen Zuarbeiten rechtzeitig, vollständig und in technisch brauchbarer Form bereit.
3.6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf projektbezogene Anfragen, Abstimmungen, Zwischenstände, Freigabeersuchen und Korrekturvorlagen innerhalb der vereinbarten Frist zu reagieren. Ist keine Frist vereinbart, gilt eine Reaktionsfrist von 5 Werktagen als angemessen, sofern rec it media nicht wegen besonderer Dringlichkeit eine kürzere angemessene Frist in Textform setzt.
3.6.4 Feedback, Korrekturwünsche und Freigaben sind gebündelt, widerspruchsfrei und in Textform über den benannten Ansprechpartner zu übermitteln. Widersprüchliche, unvollständige oder von mehreren Personen ungeordnet übermittelte Rückmeldungen muss rec it media erst berücksichtigen, nachdem der Auftraggeber eine eindeutige, zusammengefasste Entscheidung mitgeteilt hat.
3.6.5 Vereinbarte Termine und Fristen sind vom Auftraggeber verbindlich einzuhalten. Verzögert sich das Projekt durch fehlende, verspätete, unvollständige oder technisch unbrauchbare Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Leistungs- und Liefertermine mindestens um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
3.6.6 Solange erforderliche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers ausstehen, ist rec it media berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise auszusetzen. Daraus entstehende Wartezeiten, Umplanungen, zusätzliche Abstimmungen, erneute Terminierungen oder sonstige Mehraufwände können nach § 5.8 ff. nachkalkuliert und berechnet werden.
3.6.7 Sollte der Auftraggeber wiederholt Termine absagen, verschieben oder auf wesentliche Anfragen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums reagieren, behält sich rec it media das Recht vor, den Projektzeitplan anzupassen und entstandene Kosten für Wartezeiten oder Umplanungen in Rechnung zu stellen.
3.6.8 Unangemessene Verzögerungen durch den Auftraggeber, die die Produktionszeit erheblich beeinträchtigen, können zur Nachkalkulation gemäß § 5.8 führen. rec it media behält sich in solchen Fällen zudem das Recht vor, den Auftrag gemäß § 6.2.2 zu kündigen; die Folgen richten sich nach § 6.2.3.
3.6.9 Bleibt eine wesentliche Mitwirkungshandlung trotz Hinweis und angemessener Fristsetzung aus, kann rec it media dem Auftraggeber in Textform eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass der Auftrag bei fruchtlosem Ablauf der Frist beendet oder aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Fremdkosten und durch die Verzögerung entstandene Mehraufwände bleiben vergütungspflichtig.
3.7 Übergabe / Lieferung: Die Übergabe von Zwischenständen und des finalen Werks erfolgt in der Regel digital, zum Beispiel per Download-Link. Ab Bereitstellung beginnt die Prüf- und Abnahmefrist gemäß § 11a.
§ 4 Umfang der Tätigkeit
4.1 Die von rec it media erbrachten Leistungen umfassen alle im Auftrag, in der Rechnung oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Arbeiten.
4.2 Dies beinhaltet sämtliche Arbeits- und Materialkosten, deren detaillierte Aufstellung in der Rechnung ausgewiesen wird.
4.3 Der Leistungsumfang kann im gegenseitigen Einvernehmen durch Änderungswünsche des Auftraggebers während der Produktion angepasst werden.
4.4 Dabei entstehende zusätzliche Kosten werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor deren Umsetzung mitgeteilt.
4.5 Für die Produktionen verwendet rec it media Film-, Foto- und Musikmaterial von Stockmedia-Plattformen.
4.6 Es ist dem Auftraggeber untersagt, einzelne Bestandteile einer rec it media Produktion ohne vorherige Zustimmung eigenständig zu nutzen oder aus dem Gesamtkontext der Produktion zu entfernen.
4.7 Für Druckerzeugnisse und Layoutleistungen gelten ergänzend die besonderen Regelungen in § 11d. Für Webseiten, Landingpages und digitale Auftritte gelten ergänzend die besonderen Regelungen in § 11e.
§ 5 Vergütung und Korrekturphase
5.1 Die Produktionskosten von rec it media umfassen:
5.1.1 die Arbeitsleistung,
5.1.2 den Einsatz der verwendeten Technik,
5.1.3 in Anspruch genommene Fremdleistungen sowie
5.1.4 das angestrebte Endprodukt.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Vertragsverhandlungen festgelegte Zahlungsweise einzuhalten und den Gesamtbetrag oder einen vereinbarten Vorschuss gemäß § 669 BGB innerhalb der vereinbarten Frist zu leisten.
5.3 Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung per Überweisung auf das im Vertrag oder der Rechnung angegebene Geschäftskonto von rec it media.
5.4 Bei bestimmten Aufträgen, insbesondere solchen mit einer Vergütung unter 700,00 EUR netto und/oder laufenden Kosten, behält sich rec it media das Recht vor, die Zahlung ganz oder teilweise im Voraus zu verlangen.
5.5 Die gewählte Zahlungsweise wird im Angebot oder Vertrag sowie auf der Rechnung klar ausgewiesen.
5.6 Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist rec it media berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen: Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. In allen anderen Fällen (kein Verbraucher) beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
5.7 Zusätzliche Korrekturen über die zwei vereinbarten Phasen hinaus werden pauschal mit mindestens 150,00 EUR netto pro Phase berechnet.
5.8 Sollten durch unvorhersehbare Ausgaben wie Parkgebühren, unverschuldete Wartezeiten oder andere unvorhergesehene Ereignisse Mehrkosten entstehen, können diese durch eine Nachkalkulation geltend gemacht werden.
5.9 Beträgt die Nachkalkulation mehr als 5 % des netto Auftragsvolumens, wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert.
5.10 Mehrkosten gelten nur bis zu einer Höhe von insgesamt 5 % des netto Auftragsvolumens als genehmigt. Darüberhinausgehende Mehrkosten bedürfen vor Umsetzung der Freigabe in Textform. Erteilt der Auftraggeber die Freigabe nicht, ist rec it media berechtigt, die Leistung bis zur Klärung auszusetzen; Liefertermine verschieben sich entsprechend.
5.11 Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, umfasst ein Auftrag bis zu zwei Korrekturphasen. Eine Korrekturphase besteht aus einer zusammengefassten, in sich widerspruchsfreien Rückmeldung des Auftraggebers und der darauf bezogenen Bearbeitung durch rec it media.
5.12 Korrekturwünsche müssen gesammelt, konkret und in Textform über den benannten Ansprechpartner übermittelt werden. Einzelne, zeitversetzte oder widersprüchliche Rückmeldungen mehrerer Personen gelten nicht jeweils als eigene kostenfreie Korrekturphase und können bis zur Klärung durch den Auftraggeber zurückgestellt werden.
5.13 Korrekturen im Sinne der vereinbarten Korrekturphasen sind Anpassungen innerhalb des vereinbarten Konzepts und Leistungsumfangs. Nicht umfasst sind insbesondere neue Konzepte, neue oder nachträglich gelieferte Inhalte, zusätzliche Motive, erneute Drehs, neue Funktionen, zusätzliche Seiten, Formatvarianten, Sprachfassungen, strategische Neuausrichtungen oder Änderungswünsche, die auf einer nachträglichen Änderung der Aufgabenstellung beruhen.
5.14 Änderungswünsche nach Ausschöpfung der vereinbarten Korrekturphasen, nach Freigabe, nach Abnahme, nach Veröffentlichung oder nach Übergabe des finalen Werks sind gesondert zu vergüten, sofern rec it media deren Umsetzung annimmt. § 9.4 bleibt unberührt.
5.15 Reagiert der Auftraggeber auf eine Korrekturvorlage, einen Zwischenstand oder ein Freigabeersuchen nicht innerhalb der gesetzten oder nach § 3.6.3 angemessenen Frist, darf rec it media den Projektzeitplan anpassen, die Leistung bis zur Rückmeldung aussetzen oder den zuletzt übermittelten Stand als Grundlage für den nächsten Arbeitsschritt verwenden. Die Abnahme des finalen Werks richtet sich nach § 11a.
§ 6 Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber oder rec it media
6.1 Stornierung durch den Auftraggeber
Im Falle einer Stornierung oder Verschiebung eines erteilten Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:
6.1.1 Pauschale Ausfallentschädigung: Nach der Auftragsvergabe gemäß § 2 berechnet rec it media eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme (exklusive Fremdleistungen) sowie 100 % der anfallenden Kosten für Fremdleistungen.
6.1.2 Nachweispflichten: Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gleichzeitig behält sich rec it media vor, nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
6.1.3 Keine erbrachten Leistungen: Erfolgt die Stornierung oder Verschiebung des gesamten Auftrags nach der Auftragsvergabe, ohne dass bis dahin eine Leistung, zum Beispiel Projektbesprechung, Konzeption, Planung, Dreh oder Schnitt, erbracht wurde, entfällt die Ausfallentschädigung. Kosten für Fremdleistungen werden jedoch projektabhängig geltend gemacht.
6.1.4 Kurzfristige Absage von Drehtagen: Wird ein terminierter Drehtag weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsdatum abgesagt oder verschoben, berechnet rec it media 50 % des vereinbarten Drehtagwertes, mindestens jedoch 250,00 EUR netto. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesen Fällen mit der Entschädigung und bereits entstandenen Kosten verrechnet.
6.1.5 Nicht in Anspruch genommene Aufträge: Aufträge, die teilweise oder gar nicht innerhalb von 365 Tagen nach Auftragserteilung in Anspruch genommen oder vollständig bezahlt werden, berechtigen rec it media dazu, 50 % des nicht genutzten Auftragsvolumens sowie 100 % der nicht in Anspruch genommenen Fremdleistungen als Ausfallentschädigung zu berechnen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen behält sich rec it media zudem das Recht vor, das Nutzungs- und Verwertungsrecht an teilbezahlten Produktionen oder Teilproduktionen zu entziehen, soweit die entsprechenden Leistungen nicht vollständig vergütet wurden.
6.2 Stornierung oder Kündigung durch rec it media
6.2.1 Kündigt rec it media einen Auftrag ohne wichtigen Grund, werden bereits geleistete Anzahlungen erstattet, soweit ihnen keine bereits erbrachten Leistungen oder nachweisbar entstandenen Kosten gegenüberstehen.
6.2.2 rec it media darf den Auftrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Fortsetzung des Auftrags unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Hinweis und angemessener Frist wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt, vereinbarte Termine wiederholt nicht ermöglicht, erforderliche Inhalte oder Freigaben nicht bereitstellt oder fällige Zahlungen nicht leistet.
6.2.3 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund sind bereits erbrachte Leistungen, angefallene Fremdkosten sowie nachweisbar entstandene Kosten zu vergüten. Soweit eine pauschale Ausfallentschädigung nach § 6.1 geltend gemacht wird, bleibt dem Auftraggeber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.3 Folgen der Beendigung
6.3.1 Mit der Stornierung oder Kündigung des Auftrags entfallen die noch nicht erfüllten Leistungspflichten für die Zukunft. Zahlungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen, entstandene Kosten, Fremdleistungen und berechtigte Ausfallentschädigungen bleiben unberührt.
6.3.2 Eine erneute Vergabe des Auftrags ist gemäß § 2 möglich. Bereits geleistete Anzahlungen oder Entschädigungszahlungen können im Rahmen eines neuen Auftrags angerechnet werden. Dies stellt jedoch eine Kulanzleistung seitens rec it media dar und erfolgt ohne rechtliche Verpflichtung.
§ 7 Regelungen für Abo-Modelle
7.1 Laufzeit und Verlängerung
7.1.1 Die Laufzeit des Abonnements entspricht der im Auftrag festgelegten Dauer. Laufzeit und Leistungsumfang sind im Auftrag genau definiert. Die im Auftrag definierten Leistungen einer monatlichen Zahlung stellen Teilrechnungen der Gesamtleistung dar, die über die Laufzeit verteilt erbracht werden.
7.1.2 Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement jeweils um einen weiteren Monat, sofern es nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt wird.
7.1.3 Abweichende Laufzeiten oder Kündigungsfristen gelten nur, wenn sie im Auftrag ausdrücklich vereinbart wurden.
7.2 Außerordentliche Kündigung und Abbruch
7.2.1 Eine außerordentliche Kündigung oder ein Abbruch der Leistung ist nur in Textform möglich.
7.2.2 Da die Konzepterstellung im Voraus erfolgt und die Leistung über die Laufzeit verteilt erbracht wird, wird im Falle eines Abbruchs eine Entschädigung gemäß § 6 berechnet. Grundlage der Berechnung ist die Gesamtlaufzeit laut Auftrag.
7.2.3 Bereits erbrachte Leistungen müssen vollständig bezahlt werden.
7.3 Leistungen pro Monat
7.3.1 Die monatlich erbrachten Leistungen richten sich nach der im Auftrag oder der Rechnung definierten Beschreibung.
7.3.2 Nicht genutzte Kontingente können nach Absprache mit rec it media auf Kulanz in den nächsten Monat übertragen werden.
7.4 Pausieren der Laufzeit
7.4.1 Eine Unterbrechung der Laufzeit ist nach Absprache möglich, jedoch maximal für drei Monate.
7.5 Anpassungen des Abos
7.5.1 Anpassungen des Abos bei Mehraufwand sind jederzeit möglich.
7.5.2 Eine Verkleinerung des Abos während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde. Zusätzliche Leistungen (Erweiterungen) können jederzeit hinzugefügt werden.
7.6 Sonderkündigungsrechte
7.6.1 Im Falle höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien oder staatlicher Eingriffe, oder längerer Krankheit des Auftraggebers gilt das Recht, das Abo gemäß § 7.4 zu pausieren.
§ 8 Urheber- und Nutzungsrecht
8.1 Nach vollständiger Begleichung der Rechnung gemäß § 5 und Übergabe des Projekts erwirbt der Auftraggeber das Recht, das produzierte Bild- und Tonmaterial im im Auftrag oder in der Rechnung definierten Umfang zu nutzen.
8.1.1 Standard-Lizenz, falls im Auftrag oder in der Rechnung nichts Abweichendes geregelt ist: nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht am finalen Werk für die eigene Unternehmenskommunikation des Auftraggebers, zum Beispiel Website, Social-Media-Profile, Präsentationen, Messen und interne Nutzung. Bezahlte Werbeschaltungen ("Paid Ads"), TV, Kino, DOOH/Out-of-Home, Weiterlizenzierung an Dritte sowie Nutzung durch Franchise- oder Händlernetze sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich in Auftrag oder Rechnung vereinbart wurde.
8.1.2 Agenturen / Dienstleister des Auftraggebers: Der Auftraggeber darf das finale Werk an beauftragte Agenturen oder Dienstleister ausschließlich zum Zweck der vertragsgemäßen Nutzung weitergeben, sofern diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und keine weitergehenden Rechte erhalten.
8.1.3 Bearbeitungen innerhalb der Nutzung: Zulässige Anpassungen, zum Beispiel Formatvarianten, Zuschnitt, Untertitel sowie Lautheits- oder Längenanpassungen, sind nur im Rahmen von § 9 zulässig. Inhaltliche Umdeutungen, entstellende Bearbeitungen oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs sind unzulässig.
8.2 Von diesem Nutzungsrecht ausgenommen ist die Musiklizenz (Hintergrundmusik), die individuell im Namen und auf Wunsch des Auftraggebers lizenziert wird. Die Verantwortung für die Einhaltung der Bedingungen der Musiklizenz liegt vollständig beim Auftraggeber. rec it media übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen Urheber- oder Nutzungsrechte, die durch den Auftraggeber entstehen.
8.3 Rohmaterial, Projektdateien, offene Schnittdateien und Arbeitsdateien sind nicht Teil des geschuldeten Werks. Geschuldet ist ausschließlich das finale Werk im vereinbarten Lieferformat. Eine Herausgabe von Rohmaterial, Projektdateien oder offenen Arbeitsdateien erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Soweit im Einzelfall keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, besteht kein Anspruch auf Herausgabe.
8.4 Der Datenaustausch erfolgt über einen digitalen Download. rec it media übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass Rohmaterial oder Projektdateien in allen Formaten oder auf allen Systemen einsehbar oder nutzbar sind, da sie in verschiedenen Codecs, Dateigrößen und Projektumgebungen vorliegen können.
8.5 Musiklizenzen sind nicht automatisch Teil der Nutzungsrechte und können auch nicht als Buy-Out erworben werden. Der Prozess zur Lizenzierung wird individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt und geregelt.
8.6 Die Produktion eines Videos wird grundsätzlich als Werkvertrag betrachtet, bei dem rec it media zur Herstellung eines definierten Werkes verpflichtet ist. Der Auftraggeber erwirbt dabei ausschließlich die Rechte am finalen Werk gemäß den im Auftrag oder der Rechnung festgelegten Nutzungsbedingungen.
8.7 Für die Archivierung der Projektdaten, insbesondere Film- und Audiomaterial, nutzt rec it media sowohl eigene NAS-Systeme als auch cloudbasierte Speicherlösungen, wie beispielsweise www.dropbox.com. Diese Archivierung erfolgt als freiwillige Zusatzleistung, unverbindlich und kostenfrei auf Widerruf durch den Auftraggeber, mit Ausnahme expliziter Projekte im Rahmen der Abo-Modelle, bei denen abweichende Regelungen gelten können. Eine bestimmte Archivierungsdauer wird nicht zugesagt. rec it media behält sich das Recht vor, diese Daten nach eigenem Ermessen zu entfernen.
8.7.1 Wichtiger Hinweis zur Datensicherung: Die Archivierung nach § 8.7 stellt keine Verpflichtung zur dauerhaften Aufbewahrung, kein garantiertes Backup und keine Wiederherstellungsgarantie dar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, finale Lieferdateien und sonstige übergebene Daten eigenständig zu sichern.
8.7.2 Nach Abnahme gemäß § 11a wird das Projekt in das Archiv überführt.
8.7.3 Eine Reaktivierung oder Wiederherstellung ("De-Archivierung") eines abgenommenen Projekts erfolgt nur auf Beauftragung des Auftraggebers und wird mit einer Pauschale von mindestens 250,00 EUR netto pro Vorgang berechnet. Die Pauschale umfasst die Wiederherstellung sowie das erneute Laden oder Öffnen des Projekts. Weitergehende Bearbeitung wird nach § 9.4 vergütet.
8.7.4 Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht. Kann ein Projekt aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht wiederhergestellt werden, zum Beispiel wegen Löschung, Defekt oder Providerwechsel, entstehen daraus keine Schadensersatzansprüche; § 11b bleibt unberührt.
8.8 Soweit Produktionen Stockmaterial, Video, Foto, Musik oder Grafiken enthalten, richten sich Umfang und Einschränkungen der Nutzungsrechte zusätzlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters.
8.9 Referenznutzung: rec it media ist berechtigt, nach Abnahme, Veröffentlichung oder sonstiger berechtigter Übergabe des finalen Werks den Namen, das Logo, öffentlich zugängliche Projektausschnitte, Screenshots, Standbilder, kurze Sequenzen und eine sachliche Projektbeschreibung als Referenz in Portfolio, Showreel, Website, Social-Media-Kanälen, Präsentationen, Angeboten und vergleichbaren Eigenwerbungsmaßnahmen zu nutzen.
8.10 Eine Referenznutzung von vertraulichen, noch nicht veröffentlichten oder ausdrücklich als vertraulich gekennzeichneten Projekten erfolgt nicht ohne vorherige Freigabe des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann der Referenznutzung aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen, insbesondere wenn überwiegende Geheimhaltungs-, Datenschutz-, Persönlichkeits- oder Markeninteressen entgegenstehen.
§ 9 Bearbeitungsrecht
9.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigenständig Änderungen an Bild und Ton des fertigen Produkts vorzunehmen. Dies gilt nicht für rein technische oder formatbezogene Anpassungen gemäß § 9.1.1, sofern der Inhalt, Sinn und Kontext nicht verändert werden.
9.1.1 Zulässige technische Anpassungen ohne inhaltliche Veränderung sind insbesondere Zuschnitt oder Formatvarianten, zum Beispiel 16:9, 9:16 oder 1:1, Ein- oder Ausblendung von Untertiteln, Anpassung von Länge oder Lautheit für Plattformstandards sowie Konvertierung in andere Container oder Codecs.
9.1.2 Unzulässig sind insbesondere Sinn- oder Kontextänderungen, entstellende Bearbeitungen, Kombinationen mit Inhalten, die geeignet sind, rec it media oder Mitwirkende herabzuwürdigen, sowie die Entfernung rechtlich erforderlicher Hinweise oder Lizenzeinblendungen, sofern solche Bestandteil der Lieferung sind.
9.1.3 Erfolgen Anpassungen durch den Auftraggeber oder Dritte, übernimmt rec it media keine Gewähr für Mängel, die durch diese Anpassungen verursacht wurden.
9.2 Veröffentlichungen in Teilstücken oder die Nutzung des Materials in "Stories" auf sozialen Netzwerken sind lediglich gestattet, sofern der ursprüngliche Kontext des Werks nicht verfälscht wird.
9.3 Änderungswünsche des Auftraggebers sind ausschließlich durch rec it media umzusetzen.
9.4 Für die Bearbeitung entstehen zusätzliche Kosten, die sich zusammensetzen aus:
9.4.1 einer Pauschale für das erneute Laden des Projekts. Bei abgenommenen oder archivierten Projekten gilt mindestens die Pauschale gemäß § 8.7.3 (De-Archivierung: mindestens 250,00 EUR netto), sowie
9.4.2 einem Stundensatz von 65,00 EUR netto für die Bearbeitungszeit.
9.5 Diese Regelung gilt gleichermaßen im Rahmen der Archivierung gemäß § 8.7.
§ 10 Anlieferung von Inhalten
10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Texte in unformatierter Form, das heißt ohne Umbrüche oder Aufzählungszeichen, an rec it media zu übermitteln.
10.2 Bilder sind in gängigen Fotodateiformaten wie JPEG (= JPG), PNG oder TIFF bereitzustellen. Die Einbettung von Bildern in PDF- oder Word-Dateien ist nicht zulässig.
10.3 Videos sind digital an rec it media zu übergeben. Spezifische Formatvorgaben bestehen nicht, da rec it media die Konvertierung der Dateien übernehmen kann.
10.4 Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an allen bereitgestellten Materialien verfügt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
10.5 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Nutzung der bereitgestellten Inhalte durch rec it media keine Rechte Dritter verletzt.
10.6 Der Auftraggeber haftet für sämtliche Rechts-, Schadens-, Unterlassungs- oder sonstige Ansprüche, die aus der Nutzung der bereitgestellten Materialien entstehen, einschließlich der damit verbundenen Kosten der Rechtsverteidigung.
10.7 Der Auftraggeber stellt rec it media insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
10.8 rec it media übernimmt keine Verantwortung für durch den Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und die daraus resultierenden Kosten oder Arbeiten.
10.9 rec it media behält sich das Recht vor, die Bearbeitung von Inhalten abzulehnen, die technisch nicht gebrauchsfähig sind oder gegen geltende Gesetze verstoßen.
10.10 Der Auftraggeber stellt sicher, dass für alle vom Auftraggeber veranlassten Drehs und Inhalte sämtliche erforderlichen Einwilligungen, Genehmigungen und Rechte vorliegen, insbesondere Einwilligungen von abgebildeten Personen, Hausrecht/Location-Releases, Rechte an Marken, Logos oder Designs, Rechte an gezeigten Produkten oder Displays sowie gegebenenfalls Mitbestimmungsrechte.
10.11 Liegen Freigaben nicht vor oder werden sie verweigert, ist rec it media berechtigt, die Produktion ganz oder teilweise auszusetzen; daraus entstehende Verzögerungen und Mehraufwände gehen zu Lasten des Auftraggebers (Nachkalkulation gemäß § 5.8 ff.).
10.12 Auf Wunsch kann rec it media Musterformulare, zum Beispiel Einwilligungen, bereitstellen; die rechtliche Prüfung und Einholung obliegt dem Auftraggeber.
§ 11 Datenschutz
11.1 rec it media verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie anderer anwendbarer Datenschutzgesetze.
11.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und insbesondere keine personenbezogenen Daten ohne entsprechende Zustimmung enthalten.
11.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er alle erforderlichen Einwilligungen, Genehmigungen oder sonstigen rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung und Weitergabe der Daten an rec it media eingeholt hat.
11.4 Der Auftraggeber stellt rec it media insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren, einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 11a Abnahme, Mängel, Gewährleistung
11a.1 Abnahmeaufforderung und Fristsetzung: Nach Bereitstellung des finalen Werks (Download-Link/Übergabe) fordert rec it media den Auftraggeber in Textform zur Abnahme auf und setzt hierfür eine angemessene Frist von mindestens 7 Werktagen.
11a.2 Abnahmefiktion / schlüssige Abnahme: Erklärt der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist und verweigert er die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Rechtsfolge nur ein, wenn rec it media den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform ausdrücklich auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat. Die produktive Nutzung oder Veröffentlichung des Werks gilt als Abnahme durch schlüssiges Verhalten.
11a.3 Was ist ein "Mangel"? Ein Mangel liegt nur vor, wenn das Werk von der ausdrücklich vereinbarten Leistungsbeschreibung (Angebot/Auftrag/Rechnung) abweicht. Geschmackliche Bewertungen, subjektive Stilfragen oder nachträgliche Konzeptänderungen sind keine Mängel.
11a.4 Nacherfüllung: Bei berechtigten Mängeln leistet rec it media nach eigener Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung). Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber - soweit gesetzlich zulässig - die gesetzlichen Rechte geltend machen.
11a.5 Verjährung: Gegenüber Auftraggebern, die keine Verbraucher sind, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 11b Haftung und Haftungsbegrenzung
11b.1 Unbeschränkte Haftung: rec it media haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11b.2 Kardinalpflichten / einfache Fahrlässigkeit: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11b.3 Haftungsausschlüsse (soweit zulässig): Im Übrigen ist die Haftung - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbewirkung, Produktionsausfälle oder Folgeschäden, die nicht an dem Werk selbst entstanden sind.
11b.4 Daten / Upload / Archivierung: Für Datenverluste haftet rec it media nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. § 8.7.1 bleibt unberührt.
§ 11c Rechteklärung bei Dreharbeiten / Drittinhalte
11c.1 Verantwortungsbereich Auftraggeber: Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Klärung sämtlicher Rechte und Freigaben, die außerhalb des Einflussbereichs von rec it media liegen, zum Beispiel Hausrecht, Drehgenehmigungen, Einwilligungen, Rechte an Marken, Logos oder Designs sowie Rechte an Musik oder Material, das der Auftraggeber beistellt.
11c.2 Freistellung: Der Auftraggeber stellt rec it media von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder fehlerhaften Rechteklärung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
11c.3 Produktionsstopp: Bei rechtlichen Risiken, zum Beispiel fehlenden Einwilligungen, ist rec it media berechtigt, die Produktion auszusetzen oder Inhalte zu entfernen oder zu ersetzen; Mehraufwand ist gemäß § 5 nachzuberechnen.
§ 11d Besondere Regelungen für Druck-/Layoutleistungen
11d.1 Druckfreigabe (Proof/Andruck): Druck- oder Produktionsstart erfolgt erst nach Freigabe in Textform, zum Beispiel "Druckfreigabe erteilt", auf Basis eines Proofs oder Ansichts-PDFs. Mit Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalte, Rechtschreibung, Satz, Beschnitt, Farben und Platzierungen, soweit diese im Proof erkennbar sind.
11d.2 Farb- und Materialtoleranzen: Branchenübliche Abweichungen, zum Beispiel Farbabweichungen durch CMYK/RGB-Umrechnung, Papierchargen oder Oberflächen, stellen keinen Mangel dar, sofern die Abweichung branchenüblich ist.
11d.3 Mehr- oder Mindermengen: Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % gelten als branchenüblich und sind vom Auftraggeber zu akzeptieren, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
11d.4 Lieferung / Gefahrübergang: Gegenüber Auftraggebern, die keine Verbraucher sind, geht die Gefahr mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Auftraggeber über. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11d.5 Druckdaten des Auftraggebers: Stellt der Auftraggeber Druckdaten, haftet er für deren technische und rechtliche Verwendbarkeit; notwendige Korrekturen oder Konvertierungen werden nach Aufwand berechnet, sofern nicht ausdrücklich inkludiert.
§ 11e Besondere Regelungen für Webseiten, Landingpages und digitale Auftritte
11e.1 Leistungsumfang: Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung oder Rechnung. Dazu können insbesondere Konzeption, Seitenstruktur, Gestaltung, Texte, Einbindung von Bild- oder Videomaterial, technische Umsetzung, Kontaktformulare, Tracking-Einrichtung, Basis-SEO oder Veröffentlichung gehören.
11e.2 Inhalte, Rechtstexte und Verantwortlichkeit des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist für die Auswahl, rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit, Aktualität und laufende Prüfung der auf der Webseite verwendeten oder nachträglich eingestellten Inhalte verantwortlich. Dies umfasst insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie- und Consent-Hinweise, Pflichtangaben, Branchenangaben, Preise, Claims, Referenzen, Stellenanzeigen, Produktinformationen sowie Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken und sonstige Materialien.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Soweit rec it media Inhalte nach Vorgaben, Bereitstellung oder Freigabe des Auftraggebers veröffentlicht, bleibt der Auftraggeber im Innenverhältnis für diese Inhalte verantwortlich und stellt rec it media von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei.
rec it media ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige, beanstandete oder risikobehaftete Inhalte bis zur Klärung nicht zu veröffentlichen, zu entfernen oder zu sperren. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten, sofern rec it media den Umstand nicht zu vertreten hat.
11e.3 Domains, Hosting und Drittanbieter: Domains, Hosting, Website-Builder, Plugins, Schriftarten, Analyse-Tools, Consent-Tools, Newsletter-Systeme oder sonstige Drittanbieterleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisänderungen oder Änderungen von Drittanbietern übernimmt rec it media keine Verantwortung, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von rec it media liegen.
11e.4 Veröffentlichung und Abnahme: Nach Bereitstellung eines funktionsfähigen Entwurfs oder einer veröffentlichten Version erfolgt die Abnahme gemäß § 11a. Nachträgliche Änderungswünsche, inhaltliche Erweiterungen oder neue Funktionen sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.
11e.5 Wartung und Aktualisierung: Eine laufende Wartung, technische Pflege, Sicherheitsüberwachung, Aktualisierung von Plugins oder Systemen oder inhaltliche Betreuung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als laufende Leistung vereinbart wurde.
11e.6 Nutzungsrechte an Webseiten, Landingpages und digitalen Auftritten: Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der final übergebenen oder veröffentlichten Webseite, Landingpage oder digitalen Oberfläche für die eigene Unternehmenskommunikation des Auftraggebers.
11e.7 Nicht übertragen werden, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, Rechte an offenen Arbeitsdateien, Entwürfen, nicht ausgewählten Gestaltungsvarianten, internen Konzepten, Frameworks, Templates, Code-Bibliotheken, wiederverwendbaren Komponenten, Administrationssystemen, Skripten, Build-Prozessen, Dokumentationen, Zugangssystemen oder sonstigen Werkzeugen und Methoden von rec it media. Open-Source-Software, Drittanbieter-Komponenten und externe Dienste bleiben den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen unterworfen.
11e.8 Soweit rec it media dem Auftraggeber Zugang zu einer Webseite, einem CMS, einem Hosting-System oder sonstigen technischen Systemen verschafft, ist der Auftraggeber nach Übergabe für die sichere Verwahrung von Zugangsdaten, die Vergabe eigener Berechtigungen und Änderungen durch ihn selbst oder durch Dritte verantwortlich. Für Störungen, Sicherheitsprobleme, Datenverluste oder Mängel, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter nach Übergabe entstehen, übernimmt rec it media keine Verantwortung, soweit rec it media diese nicht zu vertreten hat.
11e.9 Eine Herausgabe, Übertragung oder dauerhafte Pflege von Quellcode, Projektdateien, Serverkonfigurationen, Entwicklungsumgebungen oder technischen Dokumentationen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung schuldet rec it media die Bereitstellung des vereinbarten finalen Ergebnisses, nicht jedoch die Herausgabe interner Arbeitsmittel.
11e.10 Hosting und normaler Website-Traffic: Soweit rec it media Hosting für eine Webseite, Landingpage oder einen digitalen Auftritt bereitstellt oder vermittelt, beinhaltet dies normalen Website-Traffic im Rahmen einer üblichen Unternehmenswebsite bis zu 50 GB Datenverkehr je Kalendermonat, sofern im Angebot keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
11e.11 Nicht vom normalen Website-Traffic umfasst sind insbesondere außergewöhnlich hoher Traffic, große oder häufige Downloads, Videohosting, die dauerhafte Bereitstellung großer Mediendateien, stark trafficsteigernde Werbe-, Social-Media- oder Recruiting-Kampagnen, automatisierte Abrufe, Bots, API- oder Schnittstellenlasten, Lastspitzen sowie sonstige technische Sonderlasten, die über den gewöhnlichen Betrieb einer Unternehmenswebsite hinausgehen.
11e.12 Überschreitet der monatliche Traffic das inkludierte Volumen von 50 GB, ist rec it media berechtigt, je angefangenem zusätzlichem GB 0,15 EUR netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an den Auftraggeber weiterzuberechnen. Grundlage der Berechnung sind die Serverstatistiken, Providerstatistiken, Log-Auswertungen oder Abrechnungen des jeweiligen Hosting-Anbieters.
11e.13 Wird aufgrund des tatsächlichen oder erwartbaren Nutzungsverhaltens ein größeres Hostingpaket, ein externer Dienst, ein Content-Delivery-Network, eine Videoplattform oder eine sonstige technische Erweiterung erforderlich, ist rec it media berechtigt, dies dem Auftraggeber vorzuschlagen. Die hierdurch entstehenden laufenden oder einmaligen Mehrkosten trägt der Auftraggeber, sofern er der Erweiterung in Textform zustimmt oder die Mehrkosten durch von ihm veranlasste Nutzung, Inhalte, Kampagnen oder technische Anforderungen erforderlich werden.
11e.14 rec it media ist berechtigt, bei außergewöhnlicher Serverlast, Sicherheitsrisiken, rechtswidrigen Inhalten, Missbrauch, Angriffen oder drohenden Mehrkosten angemessene technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere Downloads zu begrenzen, Dateien auszulagern, externe Videohosting-Lösungen zu empfehlen oder einzelne Funktionen vorübergehend zu deaktivieren. rec it media wird den Auftraggeber hierüber informieren, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
12.2 Soweit eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden ist, richtet sich der Inhalt des Vertrags insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.3 Die Parteien können vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens freiwillig versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bleibt hiervon unberührt.
12.3.1 Information nach VSBG, nur falls Verbraucher beteiligt sind: rec it media ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12.4 Kein gesetzliches Widerrufsrecht für Unternehmer: Da sich die Leistungen von rec it media ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen richten, besteht für Auftraggeber grundsätzlich kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht. Ein Auftrag ist nach Vertragsschluss verbindlich. Eine Stornierung, Verschiebung, Kündigung oder sonstige Beendigung des Auftrags richtet sich ausschließlich nach den vertraglichen Regelungen, insbesondere § 6 und § 7 dieser AGB, sowie nach den gesetzlichen Vorschriften.
Sollte ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne von § 13 BGB zustande kommen und diesem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen, bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherrechte unberührt.
12.5 Für alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und rec it media findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
12.6 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt der Sitz der Firma rec it media Filmproduktion, Am Klingbach 19, 66901 Schönenberg-Kübelberg, als Erfüllungsort.
12.7 Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis - soweit rechtlich zulässig - das für den Sitz von rec it media zuständige Gericht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.